Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.1954

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1954 - V ZR 135/52   

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BGH, 02.04.1954 - V ZR 135/52 (https://dejure.org/1954,611)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1954 - V ZR 135/52 (https://dejure.org/1954,611)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1954 - V ZR 135/52 (https://dejure.org/1954,611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 955 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 49/81

    Streitwert: Grundstück - Erbbaurecht - Heimfall - Rückübertragung

    Auch bei einer solchen Klage sind Grundpfandrechte nicht wertmindernd zu berücksichtigen (BGH Beschlüsse vom 7. Juli 1952, IV ZR 1/52, NJW 1952, 1335; vom 2. April 1954, V ZR 135/52, NJW 1954, 955 L. und vom 13. Juni 195 ..., V ZR 266/56, LM ZPO § 6 Nr. 5 = NJW 1958, 1397 L.; KG Rpfleger 1954, 439; OLG Frankfurt, JurBüro 1973, 1086; Hillach/Rohs, Hdb. d. Streitwerts, 4. Aufl., § 40 IV B 1; Ernst/Zinkahn/Rielenberg, BbauG, § 136, Rdn. 35 und § 142 Rdn. 58; a.M. Kramer, NJW 1972, 2117; E. Schneider, Streitwert, 5. Aufl., Stichwort "Grundstück", Anm. I 6; LG Köln, NJW 1977, 255 mit abl.
  • BGH, 16.12.1992 - IV ZR 176/92

    Beschwer bei Feststellung der

    Die beiden Entscheidungen, auf die die Revision sich hierzu stützt (BGH, Beschlüsse vom 2. April 1954 - V ZR 135/52 - NJW 1954, 955 und vom 13. Juni 1958 - V ZR 268/56 - MDR 1958, 676f.) betreffen Fälle des § 6 ZPO und sind hier nicht einschlägig.
  • OLG Frankfurt, 23.02.1981 - 22 W 30/80

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Wertermittlung

    Nach der wohl überwiegenden Ansicht (- von Stein/Jonas-Schumann, aaO., als diejenige der Rechtsprechung bezeichnet -) bleiben auf dem Grundstück lastende Grundpfandrechte außer Betracht, sind also vom Verkehrswert nicht abzuziehen (vgl. Zöller/Mühlbauer, aaO.; Hillach-Rohs, Handbuch des Streitwerts, 4. Aufl. 1974, § 40 II b 1 am Ende m.w. Nachw. in Fußn. 275; Schneider, Streitwert, 4. Aufl., 1979 Stichwort "Herausgabe" II - Grundstücke -, Stichwort "Auflassung" Nr. 11 und "Belastete Grundstücke" Nr. 1; Schönbach, NJW 1977, 856; BGH, NJW 1954, 955, MDR 1958, 676; OLG Köln, MDR 1959, 223; KG, Rpfleger 1962, 155; 1974, 439; OLG Frankfurt, JurBüro 1969, 1090; 1973, 1086; 1974, 1441; OLG Braunschweig, AnwBl 1972, 319).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1986 - 9 W 127/86

    Streitwert von Auflassungsklagen - dingliche Belastungen

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Grundpfandrechte - im Gegensatz zu solchen dinglichen Belastungen, welche die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks unmittelbar beeinträchtigen - von dem für die Streitwertbemessung maßgeblichen Verkehrswert nicht abgezogen werden dürfen (BGH, ZIP 1982, 221, 222; BGH, NJW 1954, 955; BGH, LM § 6 ZPO Nr. 5 = MDR 1958, 676) vgl. zu der streitigen Frage Zöller/Schneider, ZPO , 14. Aufl., § 6 Rdn. 2; Baumbach-Hartmann, ZPO , 45. Aufl., § 6 Anm. 1 B. Für die Auffassung des Senats ist maßgeblich, dass der Wert eines Grundstücks nicht von den jeweils eingetragenen Grundpfandrechten abhängt.
  • OLG Frankfurt, 12.07.1979 - 17 W 18/79

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Verkehrswert

    Der Senat folgt insoweit der herrschenden Auffassung, dass Ansprüche auf Herausgabe oder Auflassung von Grundstücken nach deren Wert ohne Rücksicht auf die auflastenden Grundpfandrechte zu bewerten sind (BGH, NJW 1954, 955; OLG Frankfurt, JurBüro 1973, 1086; 1974, 1441; Schneider, aaO., Stichwort "Belastete Grundstücke").
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52   

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https://dejure.org/1954,630
BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52 (https://dejure.org/1954,630)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1954 - III ZR 312/52 (https://dejure.org/1954,630)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1954 - III ZR 312/52 (https://dejure.org/1954,630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 273
  • NJW 1954, 955
  • DVBl 1954, 377
  • JR 1954, 258
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 19.10.1908 - VII 169/07

    Hat das Berufungsgericht in Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 Z.P.O. die Sache

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
    Nach dem Grundsatz der §§ 537, 559 ZPC hat das Rechtsmittelgericht sich mit dem Klageanspruch nur zu befassen, soweit er ihm zur Prüfung und Entscheidung angefallen ist (VZS in RGZ 70, 179 [182]; RGZ 86, 197 [198]; LZ 1926, 172 Nr. 7).

    Würde schon jetzt die Klage in vollem Umfang abgewiesen werden, so würde damit der Grundsatz der §§ 537, 559 ZPO verletzt, der seine Rechtfertigung darin findet, dass grundsätzlich "jede Partei ein Recht auf zweimalige Entscheidung über jeden Anspruch hat" (VZS in RGZ 70, 179 [182]).

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
    Das Wohnungsamt haftet daher nicht für die nichteingehenden Mieten (Ergänzung zu BGHZ 6, 270 [289]).

    Der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs hat in BGHZ 6, 270 [284] entschieden, dass es sich bei recht- und ordnungsmässiger Erfassung von Wohnräumen und bei recht- und ordnungsmässiger Einweisung zahlungsfähiger und -williger Mieter nicht um eine Eigentumsentziehung, sondern um eine entschädigungslos zulässige "Inhaltsbegrenzung der Herrschaftsbefugnis aller vom Wohnungsgesetz betroffenen Wohnungsinhaber" handelt (a.a.O. 289).

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
    Im Rahmen einer nur wegen eines Klagegrundes zulässigen Revision kann die Entscheidung über andere Klagegründe nicht nachgeprüft werden (BGHZ 1, 369 [380/1]).
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
    Der Senat (BGHZ 8, 383 [385/7]) hat unter Billigung von Rosenberg (a.a.O.) zwar ausgesprochen, dass die Abweisung der ganzen Klage durch das Berufungsgericht zulässig ist, wenn der durch ein Teilurteil verurteilte Beklagte als Berufungskläger beantragt, die Klage voll abzuweisen, und wenn der Kläger sich auf diesen Antrag rügelos eingelassen hat.
  • BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
    Ob dieser Auffassung in solchen Fällen gefolgt werden könnte, in denen der Klagevortrag hinsichtlich der nicht in den Revisionsrechtszug gediehenen Teile der Klage "nach jeder Richtung unschlüssig und die Möglichkeit auszuschliessen ist, dass der Kläger seinen Anspruch durch Einführung eines neuen Prozessstoffes schlüssig machen könnte" (vgl. Urteil des Senats vom 16. November 1953 - III ZR 158/52 -), kann dahingestellt bleiben, weil es sich um eine derartige "Unschlüssigkeit des Klagevorbringens" hier offensichtlich nicht handelt.
  • BGH, 29.10.1953 - III ZR 315/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
    Jedoch kann im vorliegenden Fall eine schuldhafte Amtspflichtverletzung des Wohnungsamtes auch unter Berücksichtigung der auf Seite 10/11 des Urteils des Senats vom 29. Oktober 1953 - III ZR 315/52 - entwickelten Grundsätze nicht darin liegen, dass es die Einkommensverhältnisse der Familie W. vor der Einweisung nicht näher geprüft hat.
  • RG, 03.02.1915 - I 228/14

    Patentauslegung

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
    Nach dem Grundsatz der §§ 537, 559 ZPC hat das Rechtsmittelgericht sich mit dem Klageanspruch nur zu befassen, soweit er ihm zur Prüfung und Entscheidung angefallen ist (VZS in RGZ 70, 179 [182]; RGZ 86, 197 [198]; LZ 1926, 172 Nr. 7).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Zöge das Berufungsgericht die Entscheidung auch über diejenigen Ansprüche an sich, die von einem Teilurteil der ersten Instanz nicht umfaßt sind, so würde bei einem in tatsächlicher Hinsicht ergänzungsfähigen Klagevortrag der Partei die Möglichkeit genommen, durch weiteres tatsächliches Vorbringen eine Änderung der Beurteilung über den restlichen Anspruch bereits in der ersten Instanz herbeizuführen (VZS in RGZ 70, 179, 182; BGHZ 12, 273, 277).
  • BGH, 09.05.1955 - II ZR 244/54

    Rechtsmittel

    Eine Beschränkung besteht dabei freilich insoweit, als der Berufungskläger die im Teilurteil noch nicht entschiedenen erstinstanzlichen Anträge nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in die Berufungsinstanz einbeziehen kann (vgl. dazu BGHZ 8, 383; 12, 276) [BGH 11.02.1954 - III ZR 312/52].

    Anders könnte diese Frage unter Umständen beurteilt werden, wenn im Einverständnis beider Parteien zugleich auch der Ausschließungsantrag des Klägers unter Anwendung der in BGHZ 8, 385 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] entwickelten Grundsätze (vgl. dazu auch BGHZ 12, 277 [BGH 11.02.1954 - III ZR 312/52]) einer Entscheidung durch das Berufungsgericht zugeführt wird.

  • OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs über die Außenstände beim Weiterverkauf;

    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass das Rechtsmittelgericht bei Ansprüchen, die in der Form der Stufenklage (§ 254 ZPO) hintereinander gestaffelt sind, die noch beim unteren Gericht anhängigen Ansprüche der 2. und 3. Stufe selbst abweisen kann, wenn es zur Abweisung des Anspruchs der 1. Stufe gelangt, mit dessen Verneinung die durch den ersten Anspruch bedingten weiteren Ansprüche ohne weiteres entfallen (vgl. RG JW 1926, 2539; BGHZ 12, 273 ff; BGHZ 30, 215 ff; BGH FamRZ 1990, 863 ff).
  • BGH, 05.07.1962 - VII ZR 70/61

    Wichtiger Grund, Erfordernis einer Abmahnung, Nachschieben von Kündigungsgründen,

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings ausnahmsweise das Berufungsgericht auch ohne Antrag der Parteien zugleich mit seiner andere Punkte betreffenden Entscheidung noch nicht in die Berufungsinstanz gediehene Anträge abweisen, wenn diesen durch seine Entscheidung im übrigen notwendigerweise die Grundlage entzogen wird (vgl. dazu BGHZ 12, 273, 276 [BGH 11.02.1954 - III ZR 312/52]; 30, 213) [BGH 16.06.1959 - VI ZR 95/58].
  • BGH, 10.03.1958 - III ZR 183/56

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat die Verurteilung auf die feste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestutzt, daß die Einweisung eines zahlungsunfähigen Mieters eine rechtswidrige enteignungsgleiche Maßnahme ist, die zur Entschädigung verpflichtet (BGHZ 6, 270/286; 7, 296; 12, 273).
  • BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56

    Rechtsmittel

    Hierbei war die Verwerfung nicht nur auf die Entschädigungsansprüche zu beschränken, über die das Berufungsgericht in dem angefochtenen Teilurteil entschieden hat, vielmehr entsprechend dem vom Beklagten gestellten Antrag im vollen Umfang auszusprechen, da infolge der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts eine sachliche Entscheidung über die beim Kammergericht noch anhängigen Entschädigungsansprüche durch das Berufungsgericht nicht möglich ist und der Kläger sich auch rügelos auf den Revisionsantrag des Beklagten eingelassen hat (vgl. RGZ 171, 129 f [131]; BGHZ 8, 383 f [385]; 12, 273 f [277]; NJW 1954, 640 f [641] sowie die Entscheidung vom 29. Juni 1955 - IV ZR 37/55).
  • BGH, 31.05.1954 - III ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Wenn das Wohnungsamt die Zuweisung rechtmässig vorgenommen hat, weil es, wie oben festgestellt, objektiv berechtigt war, von der Zusicherung, auf die sich der Kläger beruft, abzuweichen, dann muss der Gedanke an eine Entschädigung ausscheiden, und zwar sowohl hinsichtlich der angeblich entstandenen Wertminderung als auch hinsichtlich der Schäden, die aus der Notwendigkeit von Instandsetzungsaufwendungen hergeleitet werden, wie der Senat bereits in einer anderen Sache mit näherer Begründung entschieden hat (vgl. BGHZ 12, 273).
  • BGH, 13.07.1959 - III ZR 88/58

    Rechtsmittel

    Insofern sind die Dinge vergleichbar mit den Entscheidungen BGHZ 6, 270 und BGHZ 12, 273, nach denen die rechtmäßige Einweisung zahlungsfähiger und zahlungswilliger Mieter keine Enteignung bedeutet.
  • BGH, 01.07.1959 - IV ZR 14/59

    Rechtsmittel

    Die von dem beklagten Land vertretene Auffassung, der Kläger könne hinsichtlich des vom Berufungsgericht noch offengelassenen Rechtsanspruchs ohne Zurückverweisung schon im Revisionsrechtszuge abgewiesen werden, würde allenfalls dann zutreffen, wenn das Revisionsgericht auch hinsichtlich des vom Berufungsgericht zugesprochenen Teilanspruchs zur Klageabweisung käme und der von ihm insoweit als maßgebend erkannte Abweisungsgrund auch für den noch nicht in die Revisionsinstanz gelangte Rechtsanspruch zuträfe, wie das in den Fällen in Betracht kam, die der Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 11. Februar 1954 - III ZR 312/52 - (BGHZ 12, 273 [BGH 11.02.1954 - III ZR 312/52]) und vom 25. Februar 1955 - I ZR 124/53 = LM Nr. 14 zu UWG § 16 - zu entscheiden, hatte.
  • BGH, 25.11.1957 - III ZR 86/56

    Rechtsmittel

    An dieser Auffassung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten (BGHZ 12, 273 [BGH 11.02.1954 - III ZR 312/52] u.a.).
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